AGB´s


Liebe Kunden und Busreisende,
für die Fahrten und Leistungen der Firma Peter-Reisen-Coburg ( Postanschrift: Post-fach 26 02, 96415 Coburg gelten folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen ausschließlich, soweit sie nicht durch schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien abgeändert werden. Diese kommen im Buchungsfalls zustande und ergänzen die Vorschriften der Gesetze der §§ 651 a-m BGB und ebenso die Informationsvorschriften der Reiseveranstalter gemäß §§ 4-11 BGB - InfoV (Verordnung über Informati-ons- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht).
Wir empfehlen Ihnen die Kenntnisnahme dieser Bedingungen vor der Buchung.


1. Der Abschluss des Reisevertrages, die Verpflichtung des Buchenden

1.1.) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) in unserem Haus bietet der Kunde Peter-Reisen-Coburg einen Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. An sein Vertragsangebot ist der Kunde jeweils 14 Tage gebunden.

1.2.) Die Buchung kann sowohl mündlich, schriftlich oder auf elektronischem Weg (per E-Mail) erfolgen.

1.3.) Den Eingang der Buchungen bestätigt Peter-Reisen-Coburg unverzüglich auf dem gleichen Wege, mindestens jedoch in elektronischer Form. Diese Eingangsbestätigung stellt jedoch noch keine Buchungsbestätigung dar und begründet somit keinen Anspruch auf das Zustandekommen eines Reisevertrages.

1.4.) Der Vertrag kommt erst mit dem Zugang der Buchungsbestätigung von Peter-Reisen-Coburg beim Kunden zustande. Bei oder auch unverzüglich nach Vertragsschluss wird
Peter-Reisen-Coburg dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Wenn die die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt, entfällt das Schriftformerfordernis der Übermittlung.

1.5.) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot durch Peter-Reisen-Coburg vor, an welches Peter-Reisen-Coburg für die Dauer von 14 Tagen gebunden ist. Dieser Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde Peter-Reisen-Coburg innerhalb dieser Frist die Annahme durch eine ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restbezahlung erklärt.

1.6.) Für telefonische Buchungen gilt:

a) Bis 7 Tage vor Reisebeginn nimmt Peter-Reisen-Coburg telefonisch nur den unverbindlichen Buchungswunsch des Kunden entgegen und reserviert für diesen die entsprechende Reiseleistung. Peter-Reisen-Coburg übermittelt dem Kunden die entsprechende Buchungsbestätigung mit diesen Reisebedingungen. Widerspricht der Kunde dieser Buchungsbestätigung unmittelbar nach Zugang nicht, so kommt der Reisevertrag durch die Buchungsbestätigung von Peter-Reisen-Coburg nach Ziffer 1.4 zustande.

b) telefonische Buchungen, welche kürzer als 7 Tage vor Reisebeginn erfolgen, sind für den Kunden umgehend ohne Frist verbindlich und führen durch die telefonische Bestätigung von Peter-Reisen-Coburg zum Abschluss des verbindlichen Reisevertrages.

1.7.) Der Kunde hat immer für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung übernimmt, ebenso wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

2. Vertragsgrundlagen, Leistungen, Reisevermittler, Fremdprospekte

2.1.) Die vertraglich vereinbarte Leistungspflicht von Peter-Reisen-Coburg bestimmt sich nach der Reiseausschreibung in Verbindung mit der Buchungsbestätigung und allen ergänzenden Informationen, welche von Peter-Reisen-Coburg für die jeweilige Reise, auch der Reisen auf der Seite www.Peter-Reisen-Coburg.de, zur Verfügung gestellt werden.

2.2.) Reisevermittler (z.B. Reisebüros und Agenturen) und weitere Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von Peter-Reisen-Coburg nicht bevollmächtigt, abweichende, gesonderte oder zusätzliche Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des zwischen Peter-Reisen-Coburg und dem Kunden vereinbarten Reisevertrag abändern. Dies gilt ausdrücklich auch über die vertraglich zugesagten Leistungen, die über die von Peter-Reisen-Coburg zugesagten hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.

2.3.) Orts- und Hotelprospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht von Peter-Reisen-Coburg herausgegeben werden, sind für Peter-Reisen-Coburg und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch eine ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von Peter-Reisen-Coburg gemacht wurden.

3. Leistungsänderungen

3.1.) Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom Reisevertrag, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Peter-Reisen-Coburg nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig. Sie sind aber nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

3.2.) Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat Peter-Reisen-Coburg dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund zu erklären.

3.3.) Im Fall der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn Peter-Reisen-Coburg in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.

3.4.) Für den Fall einer zulässigen Änderung bleiben die übrigen Rechte (insbesondere Minderung, Schadensersatz) unberührt.

4. Bezahlung

4.1.) Nach Vertragsschluss und nach Aushändigung des Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB wird eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird spätestens 2 Wochen vor dem Reisebeginn zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben wurde und die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 9 genannten Gründen abgesagt werden kann. Wird die Reise weniger als 2 Wochen vor Reisebeginn ge-bucht, ist der komplette Reisepreis sofort zur Zahlung fällig.

4.2.) Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Kunden eine Höhe von 75,- € nicht, so werden Anzahlung und Restzahlung mit Vertragsschluss bereits ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines umgehend fällig.

4.3.) Soweit Peter-Reisen-Coburg zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen bereit und in der Lage ist, kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises vor dem Reiseantritt kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen oder Aushändigung der Reiseunterlagen.

4.4.) Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend der ver-einbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist Peter-Reisen-Coburg berechtigt, nach einer Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6.3 zu belasten.

5. Preisänderungen

5.1.) Peter-Reisen-Coburg kann vier Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen bis zu 10 % des Gesamtreisepreises verlangen, wenn nachweisbar und erst nach Vertragsschluss konkret eintretend einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie sich die Erhöhung ausgehend vom Beförderungs-, Abgaben- und Wechselkursanteil konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt.

5.2.) Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin ver-langt werden. Eine nach Ziffer 5.1) zulässige Preisänderung hat Peter-Reisen-Coburg dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Preiserhöhungsgrund zu erklären.

5.3.) Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 10 % des Gesamtreisepreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn Peter-Reisen-Coburg in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.

5.4.) Die Rechte nach Ziffer 5.3) hat der Reisende unverzüglich nach der Erklärung von Peter-Reisen-Coburg diesem gegenüber schriftlich geltend zu machen.

6. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/entstehende Stornokosten

6.1.) Der Kunde kann jederzeit vor dem Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Peter-Reisen-Coburg unter der in diesen Bedingungen angegebenen Anschrift frühestmöglich zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber unverzüglich erklärt werden. Ein Reiserücktritt soll in jedem Fall schriftlich erfolgen.

6.2.) Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Peter-reisen-Coburg den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Stattdessen kann Peter-Reisen-Coburg, soweit der Rücktritt nicht von Peter-Reisen-Coburg zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen vereinbarten Reisepreis verlangen.

6.3.) Peter-Reisen-Coburg hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der jeweiligen Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum vereinbarten Reisepreis pauschaliert. Bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen werden berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

- bis 45 Tage vor Reiseantritt 10 %, mind. 15,- €
- vom 44. bis 22. Tage vor Reiseantritt 30 %
- vom 21. bis 15. Tage vor Reiseantritt 50 %
- vom 14. bis 7. Tage vor Reiseantritt 75 %
- ab dem 6. Tag und bei Nichtanreise 90 %.

6.4.) Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen Peter-Reisen-Coburg nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von Peter-Reisen-Coburg geforderte Pauschale.

6.5.) Peter-Reisen-Coburg behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit Peter-Reisen-Coburg nachweist, dass Peter- Reisen-Coburg wesentlich höhere Aufwendungen, als die jeweils anwendbare und vereinbarte Pauschale, entstanden sind. Macht Peter-Reisen-Coburg einen solchen Anspruch geltend, so ist Peter-Reisen-Coburg verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

6.6.) Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit dringend empfohlen.

6.7.) Das gesetzliche Recht des Kunden, entsprechend der Bestimmungen des § 651b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt.

7. Umbuchungen

Verlangt der Reisende nach Vertragsschluss Änderungen oder Umbuchungen, so kann Peter-Reisen-Coburg bei Vornahme entsprechender Umbuchungen etc. ein Bearbeitungsentgelt pauschaliert 25 EURO verlangen, soweit er nach entsprechender ausdrücklicher Information des Reisenden nicht ein höheres Bearbeitungsentgelt oder eine höhere Entschädigung nachweist, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von Peter-Reisen-Coburg ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was Peter-Reisen-Coburg durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwerben kann.

8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Peter-Reisen-Coburg wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Dies Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

9. Rücktritt von Peter-Reisen-Coburg wegen Nichterreichens einer
Mindestteilnehmerzahl

9.1.) Peter-Reisen-Coburg kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch Peter-Reisen-Coburg muss in der konkreten Reiseausschreibung, oder bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen, oder bestimmte Arten von Reisen, in einem allgemeinen Hinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein.

b) Peter-Reisen-Coburg hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung deutlich anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.

c) Peter-Reisen-Coburg ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, sobald feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

d) Ein Rücktritt von Peter-Reisen-Coburg später als zwei Tage vor Reisebeginn ist unzulässig.

e) Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn Peter-Reisen-Coburg in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch Peter-Reisen-Coburg dieser gegenüber geltend zu machen.

9.2.) Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlung unverzüglich zurück.

10. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

10.1.) Peter-Reisen-Coburg kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von Peter-Reisen-Coburg nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

10.2.) Kündigt Peter-Reisen-Coburg, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträgen.

11. Obliegenheiten des Kunden

11.1.) Die sich aus § 651d Abs. 1 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit Peter-Reisen-Coburg wie folgt konkretisiert:

a) Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von Peter-Reisen-Coburg (Reiseleitung, Agentur, Busfahrer) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.

b) Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten der Vertretung von Peter-Reisen-Coburg wird der Reisende spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen informiert.

c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretung oder Reiseleitung nicht geschuldet, so ist der Reisende verpflichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüber Peter-Reisen-Coburg unter der in diesen Bedingungen angegebenen Anschrift anzuzeigen.

d) Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.

11.2.) Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht befugt und von Peter-Reisen-Coburg nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen Peter-Reisen-Coburg anzuerkennen.

11.3.) Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, Peter-Reisen-Coburg erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist stets zulässig, wenn Peter-Reisen-Coburg oder soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, ihre Beauftragten (Reiseleitung, Agentur, Busfahrer), eine ihnen vom Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von Peter-Reisen-Coburg oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

11.4.) Bei Gepäckverlust und Gepäckverspätung sind Schäden und Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen vom Reisenden unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften können die Erstattung ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisege-päck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung von Peter-Reisen-Coburg anzuzeigen.

12. Beschränkung der Haftung

12.1.) Die vertragliche Haftung von Peter-Reisen-Coburg für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

b) soweit Peter-Reisen-Coburg für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

12.2.) Die deliktische Haftung von Peter-Reisen-Coburg für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise.

a) Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche bei Flugreisen im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

b) Bei Pauschalreisen mit Busbeförderung ist die Haftung für Sachschäden im Zusammenhang mit der Busbeförderung gemäß vorstehender Regelung nur beschränkt, soweit der Schaden 1.000,- € pro Person übersteigt und die Haftung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

12.3.) Peter-Reisen-Coburg haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschä-den im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von Peter-Reisen-Coburg sind. Peter-Reisen-Coburg haftet jedoch

a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden zum ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise, zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,

b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von Peter-Reisen-Coburg ursächlich geworden ist. Eine etwaige Haftung von Peter-Reisen-Coburg wegen der Verletzung von Pflichten als Reisevermittler bleibt durch die vorstehenden Regelungen unberührt.

13. Ausschluss von Ansprüche und Verjährung

13.1.) Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen.

13.2.) Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber Peter-Reisen-Coburg unter der in diesen Bedingungen angegebenen Anschrift erfolgen.

13.3.) Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu melden.

13.4.) Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverlet-zung von Peter-Reisen-Coburg oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Peter-Reisen-Coburg oder eines gesetzlichen Vertreters desselben beruhen.

13.5.) Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.

13.6.) Die Verjährung nach Ziffer 13.1 und 13.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.

13.7) Schweben zwischen dem Kunden und Peter-Reisen-Coburg Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder Peter-Reisen-Coburg die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

14.1.) Peter-Reisen-Coburg wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Aus-kunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. Der Kunde hat dies Peter-Reisen-Coburg bei Vertragsabschluss selbstständig anzuzeigen.

14.2.) Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwen-digen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn Peter-Reisen-Coburg schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat,

14.3.) Peter-Reisen-Coburg haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Peter-Reisen-Coburg eigene Pflichten schulhaft verletzt hat.

15. Rechtswahl und Gerichtsstand

15.1.) Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Peter-Reisen-Coburg findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhält-nis.

15.2.) Soweit bei Klagen des Kunden gegen Peter-Reisen-Coburg im Ausland für die Haf-tung von Peter-Reisen-Coburg dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von An-sprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

15.3.) Der Kunde kann Peter-Reisen-Coburg - soweit rechtlich zulässig - nur an deren Sitz in Coburg verklagen.

15.4.) Für Klagen von Peter-Reisen-Coburg gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartnern des Reisevertrages, die Kauf-leute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Peter-Reisen-Coburg vereinbart.

15.5.) Die vorstehenden Bedingungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.