AGB´s
Liebe
Kunden und Busreisende,
für die Fahrten und Leistungen der Firma Peter-Reisen-Coburg
( Postanschrift: Post-fach 26 02, 96415 Coburg gelten folgende Allgemeine
Geschäftsbedingungen ausschließlich, soweit sie nicht durch
schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien abgeändert werden.
Diese kommen im Buchungsfalls zustande und ergänzen die Vorschriften
der Gesetze der §§ 651 a-m BGB und ebenso die Informationsvorschriften
der Reiseveranstalter gemäß §§ 4-11 BGB - InfoV
(Verordnung über Informati-ons- und Nachweispflichten nach bürgerlichem
Recht).
Wir empfehlen Ihnen die Kenntnisnahme dieser Bedingungen vor der Buchung.
1. Der Abschluss des Reisevertrages, die Verpflichtung des Buchenden
1.1.)
Mit der Buchung (Reiseanmeldung) in unserem Haus bietet der Kunde
Peter-Reisen-Coburg einen Abschluss des Reisevertrages verbindlich
an. An sein Vertragsangebot ist der Kunde jeweils 14 Tage gebunden.
1.2.)
Die Buchung kann sowohl mündlich, schriftlich oder auf elektronischem
Weg (per E-Mail) erfolgen.
1.3.)
Den Eingang der Buchungen bestätigt Peter-Reisen-Coburg unverzüglich
auf dem gleichen Wege, mindestens jedoch in elektronischer Form.
Diese Eingangsbestätigung stellt jedoch noch keine Buchungsbestätigung
dar und begründet somit keinen Anspruch auf das Zustandekommen
eines Reisevertrages.
1.4.)
Der Vertrag kommt erst mit dem Zugang der Buchungsbestätigung
von Peter-Reisen-Coburg beim Kunden zustande. Bei oder auch unverzüglich
nach Vertragsschluss wird
Peter-Reisen-Coburg dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung
übermitteln. Wenn die die Buchung durch den Kunden weniger
als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt, entfällt das Schriftformerfordernis
der Übermittlung.
1.5.)
Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung
des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot durch Peter-Reisen-Coburg
vor, an welches Peter-Reisen-Coburg für die Dauer von 14 Tagen
gebunden ist. Dieser Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen
Angebotes zustande, wenn der Kunde Peter-Reisen-Coburg innerhalb
dieser Frist die Annahme durch eine ausdrückliche Erklärung,
Anzahlung oder Restbezahlung erklärt.
1.6.)
Für telefonische Buchungen gilt:
a)
Bis 7 Tage vor Reisebeginn nimmt Peter-Reisen-Coburg telefonisch
nur den unverbindlichen Buchungswunsch des Kunden entgegen und reserviert
für diesen die entsprechende Reiseleistung. Peter-Reisen-Coburg
übermittelt dem Kunden die entsprechende Buchungsbestätigung
mit diesen Reisebedingungen. Widerspricht der Kunde dieser Buchungsbestätigung
unmittelbar nach Zugang nicht, so kommt der Reisevertrag durch die
Buchungsbestätigung von Peter-Reisen-Coburg nach Ziffer 1.4
zustande.
b)
telefonische Buchungen, welche kürzer als 7 Tage vor Reisebeginn
erfolgen, sind für den Kunden umgehend ohne Frist verbindlich
und führen durch die telefonische Bestätigung von Peter-Reisen-Coburg
zum Abschluss des verbindlichen Reisevertrages.
1.7.)
Der Kunde hat immer für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden,
für die er die Buchung übernimmt, ebenso wie für
seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche
und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2.
Vertragsgrundlagen, Leistungen, Reisevermittler, Fremdprospekte
2.1.)
Die vertraglich vereinbarte Leistungspflicht von Peter-Reisen-Coburg
bestimmt sich nach der Reiseausschreibung in Verbindung mit der
Buchungsbestätigung und allen ergänzenden Informationen,
welche von Peter-Reisen-Coburg für die jeweilige Reise, auch
der Reisen auf der Seite www.Peter-Reisen-Coburg.de, zur Verfügung
gestellt werden.
2.2.)
Reisevermittler (z.B. Reisebüros und Agenturen) und weitere
Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen)
sind von Peter-Reisen-Coburg nicht bevollmächtigt, abweichende,
gesonderte oder zusätzliche Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte
zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt
des zwischen Peter-Reisen-Coburg und dem Kunden vereinbarten Reisevertrag
abändern. Dies gilt ausdrücklich auch über die vertraglich
zugesagten Leistungen, die über die von Peter-Reisen-Coburg
zugesagten hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung
stehen.
2.3.)
Orts- und Hotelprospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht
von Peter-Reisen-Coburg herausgegeben werden, sind für Peter-Reisen-Coburg
und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch
eine ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand
der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von
Peter-Reisen-Coburg gemacht wurden.
3.
Leistungsänderungen
3.1.)
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom Reisevertrag,
die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Peter-Reisen-Coburg
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig.
Sie sind aber nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen
nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise
nicht beeinträchtigen.
3.2.)
Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung
hat Peter-Reisen-Coburg dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis
vom Änderungsgrund zu erklären.
3.3.)
Im Fall der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung
kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen
die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen,
wenn Peter-Reisen-Coburg in der Lage ist, eine solche Reise ohne
Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
3.4.)
Für den Fall einer zulässigen Änderung bleiben die
übrigen Rechte (insbesondere Minderung, Schadensersatz) unberührt.
4.
Bezahlung
4.1.)
Nach Vertragsschluss und nach Aushändigung des Sicherungsscheines
gemäß § 651k BGB wird eine Anzahlung in Höhe
von 10% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung
wird spätestens 2 Wochen vor dem Reisebeginn zur Zahlung fällig,
sofern der Sicherungsschein übergeben wurde und die Reise nicht
mehr aus den in Ziffer 9 genannten Gründen abgesagt werden
kann. Wird die Reise weniger als 2 Wochen vor Reisebeginn ge-bucht,
ist der komplette Reisepreis sofort zur Zahlung fällig.
4.2.)
Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt
sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis
pro Kunden eine Höhe von 75,- € nicht, so werden Anzahlung
und Restzahlung mit Vertragsschluss bereits ohne Aushändigung
eines Sicherungsscheines umgehend fällig.
4.3.)
Soweit Peter-Reisen-Coburg zur Erbringung der vertraglich vereinbarten
Reiseleistungen bereit und in der Lage ist, kein gesetzliches oder
vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist,
besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises vor dem
Reiseantritt kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen
oder Aushändigung der Reiseunterlagen.
4.4.)
Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend
der ver-einbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist Peter-Reisen-Coburg
berechtigt, nach einer Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag
zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß
Ziffer 6.3 zu belasten.
5.
Preisänderungen
5.1.)
Peter-Reisen-Coburg kann vier Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen
bis zu 10 % des Gesamtreisepreises verlangen, wenn nachweisbar und
erst nach Vertragsschluss konkret eintretend einer Erhöhung
der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen,
wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung
der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung
getragen wird. Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen
sind nur insoweit zulässig, wie sich die Erhöhung ausgehend
vom Beförderungs-, Abgaben- und Wechselkursanteil konkret berechnet
auf den Reisepreis auswirkt.
5.2.)
Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten
Abreisetermin ver-langt werden. Eine nach Ziffer 5.1) zulässige
Preisänderung hat Peter-Reisen-Coburg dem Reisenden unverzüglich
nach Kenntnis vom Preiserhöhungsgrund zu erklären.
5.3.)
Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 10 % des
Gesamtreisepreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten
oder stattdessen die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen
Reise verlangen, wenn Peter-Reisen-Coburg in der Lage ist, eine
solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot
anzubieten.
5.4.)
Die Rechte nach Ziffer 5.3) hat der Reisende unverzüglich nach
der Erklärung von Peter-Reisen-Coburg diesem gegenüber
schriftlich geltend zu machen.
6. Rücktritt
durch den Kunden vor Reisebeginn/entstehende Stornokosten
6.1.)
Der Kunde kann jederzeit vor dem Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Der Rücktritt ist gegenüber Peter-Reisen-Coburg unter
der in diesen Bedingungen angegebenen Anschrift frühestmöglich
zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht
wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber unverzüglich
erklärt werden. Ein Reiserücktritt soll in jedem Fall
schriftlich erfolgen.
6.2.)
Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise
nicht an, so verliert Peter-reisen-Coburg den Anspruch auf den vereinbarten
Reisepreis. Stattdessen kann Peter-Reisen-Coburg, soweit der Rücktritt
nicht von Peter-Reisen-Coburg zu vertreten ist oder ein Fall höherer
Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die
bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen
in Abhängigkeit von dem jeweiligen vereinbarten Reisepreis
verlangen.
6.3.)
Peter-Reisen-Coburg hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich
gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der jeweiligen Nähe
des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten
Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum vereinbarten
Reisepreis pauschaliert. Bei der Berechnung der Entschädigung
gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche
anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen werden berücksichtigt.
Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung
des Kunden wie folgt berechnet:
- bis
45 Tage vor Reiseantritt 10 %, mind. 15,- €
- vom 44. bis 22. Tage vor Reiseantritt 30 %
- vom 21. bis 15. Tage vor Reiseantritt 50 %
- vom 14. bis 7. Tage vor Reiseantritt 75 %
- ab dem 6. Tag und bei Nichtanreise 90 %.
6.4.)
Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen Peter-Reisen-Coburg
nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich
niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von Peter-Reisen-Coburg
geforderte Pauschale.
6.5.)
Peter-Reisen-Coburg behält sich vor, anstelle der vorstehenden
Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern,
soweit Peter-Reisen-Coburg nachweist, dass Peter- Reisen-Coburg
wesentlich höhere Aufwendungen, als die jeweils anwendbare
und vereinbarte Pauschale, entstanden sind. Macht Peter-Reisen-Coburg
einen solchen Anspruch geltend, so ist Peter-Reisen-Coburg verpflichtet,
die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa
ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderen Verwendung der
Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
6.6.)
Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung
sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten
bei Unfall oder Krankheit dringend empfohlen.
6.7.)
Das gesetzliche Recht des Kunden, entsprechend der Bestimmungen
des § 651b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch
die vorstehenden Bestimmungen unberührt.
7. Umbuchungen
Verlangt
der Reisende nach Vertragsschluss Änderungen oder Umbuchungen,
so kann Peter-Reisen-Coburg bei Vornahme entsprechender Umbuchungen
etc. ein Bearbeitungsentgelt pauschaliert 25 EURO verlangen, soweit
er nach entsprechender ausdrücklicher Information des Reisenden
nicht ein höheres Bearbeitungsentgelt oder eine höhere
Entschädigung nachweist, deren Höhe sich nach dem Reisepreis
unter Abzug des Wertes der von Peter-Reisen-Coburg ersparten Aufwendungen
sowie dessen bestimmt, was Peter-Reisen-Coburg durch anderweitige
Verwendung der Reiseleistung erwerben kann.
8.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt
der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß
angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen
sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden
Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des
Reisepreises. Peter-Reisen-Coburg wird sich um Erstattung der ersparten
Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Dies Verpflichtung
entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen
handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche
Bestimmungen entgegenstehen.
9.
Rücktritt von Peter-Reisen-Coburg wegen Nichterreichens einer
Mindestteilnehmerzahl
9.1.)
Peter-Reisen-Coburg kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl
nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a)
Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts
durch Peter-Reisen-Coburg muss in der konkreten Reiseausschreibung,
oder bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen, oder bestimmte
Arten von Reisen, in einem allgemeinen Hinweis oder einer allgemeinen
Leistungsbeschreibung angegeben sein.
b)
Peter-Reisen-Coburg hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste
Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung deutlich anzugeben
oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.
c)
Peter-Reisen-Coburg ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber
die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, sobald
feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
nicht durchgeführt wird.
d)
Ein Rücktritt von Peter-Reisen-Coburg später als zwei
Tage vor Reisebeginn ist unzulässig.
e) Der
Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen
anderen Reise verlangen, wenn Peter-Reisen-Coburg in der Lage ist,
eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot
anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der
Erklärung über die Absage der Reise durch Peter-Reisen-Coburg
dieser gegenüber geltend zu machen.
9.2.)
Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält
der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlung unverzüglich
zurück.
10.
Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
10.1.)
Peter-Reisen-Coburg kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer
Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von
Peter-Reisen-Coburg nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem
Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung
des Vertrages gerechtfertigt ist.
10.2.)
Kündigt Peter-Reisen-Coburg, so behält sie den Anspruch
auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten
Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie
aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen
Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern
gut gebrachten Beträgen.
11.
Obliegenheiten des Kunden
11.1.)
Die sich aus § 651d Abs. 1 BGB ergebende Verpflichtung zur
Mängelanzeige ist bei Reisen mit Peter-Reisen-Coburg wie folgt
konkretisiert:
a)
Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich
der örtlichen Vertretung von Peter-Reisen-Coburg (Reiseleitung,
Agentur, Busfahrer) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
b)
Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten
der Vertretung von Peter-Reisen-Coburg wird der Reisende spätestens
mit Übersendung der Reiseunterlagen informiert.
c)
Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretung
oder Reiseleitung nicht geschuldet, so ist der Reisende verpflichtet,
Mängel unverzüglich direkt gegenüber Peter-Reisen-Coburg
unter der in diesen Bedingungen angegebenen Anschrift anzuzeigen.
d)
Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die
dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
11.2.)
Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern
sind nicht befugt und von Peter-Reisen-Coburg nicht bevollmächtigt,
Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen Peter-Reisen-Coburg
anzuerkennen.
11.3.) Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt,
so kann der Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn
ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, Peter-Reisen-Coburg
erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist stets
zulässig, wenn Peter-Reisen-Coburg oder soweit vorhanden und
vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, ihre Beauftragten (Reiseleitung,
Agentur, Busfahrer), eine ihnen vom Reisenden bestimmte angemessene
Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung
einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist
oder von Peter-Reisen-Coburg oder ihren Beauftragten verweigert
wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch
ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
11.4.)
Bei Gepäckverlust und Gepäckverspätung sind Schäden
und Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen vom Reisenden unverzüglich
an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft
anzuzeigen. Fluggesellschaften können die Erstattung ablehnen,
wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige
ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb
21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist
der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisege-päck
der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung von Peter-Reisen-Coburg
anzuzeigen.
12.
Beschränkung der Haftung
12.1.)
Die vertragliche Haftung von Peter-Reisen-Coburg für Schäden,
die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt,
a)
soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird oder
b)
soweit Peter-Reisen-Coburg für einen dem Kunden entstehenden
Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist.
12.2.)
Die deliktische Haftung von Peter-Reisen-Coburg für Sachschäden,
die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist
auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme
gilt jeweils je Kunde und Reise.
a)
Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche bei
Flugreisen im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer
Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
b)
Bei Pauschalreisen mit Busbeförderung ist die Haftung für
Sachschäden im Zusammenhang mit der Busbeförderung gemäß
vorstehender Regelung nur beschränkt, soweit der Schaden 1.000,-
€ pro Person übersteigt und die Haftung nicht auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit beruht.
12.3.)
Peter-Reisen-Coburg haftet nicht für Leistungsstörungen,
Personen- und Sachschä-den im Zusammenhang mit Leistungen,
die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge,
Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen
von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese
Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung
ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners
als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie
für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen
von Peter-Reisen-Coburg sind. Peter-Reisen-Coburg haftet jedoch
a)
für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden zum
ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise, zum ausgeschriebenen Zielort,
Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung
während der Reise beinhalten,
b)
wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung
von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von
Peter-Reisen-Coburg ursächlich geworden ist. Eine etwaige Haftung
von Peter-Reisen-Coburg wegen der Verletzung von Pflichten als Reisevermittler
bleibt durch die vorstehenden Regelungen unberührt.
13.
Ausschluss von Ansprüche und Verjährung
13.1.)
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung
der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich
vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen.
13.2.)
Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber Peter-Reisen-Coburg
unter der in diesen Bedingungen angegebenen Anschrift erfolgen.
13.3.)
Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend
machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert
worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung
von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck
oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen. Diese sind
binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung
nach Aushändigung, zu melden.
13.4.)
Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverlet-zung
von Peter-Reisen-Coburg oder eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in zwei Jahren.
Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger
Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung von Peter-Reisen-Coburg oder eines gesetzlichen
Vertreters desselben beruhen.
13.5.)
Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis
f BGB verjähren in einem Jahr.
13.6.)
Die Verjährung nach Ziffer 13.1 und 13.2 beginnt mit dem Tag,
der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.
13.7)
Schweben zwischen dem Kunden und Peter-Reisen-Coburg Verhandlungen
über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände,
so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder Peter-Reisen-Coburg
die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung
tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
14.
Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
14.1.)
Peter-Reisen-Coburg wird Staatsangehörige eines Staates der
Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird,
über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen
vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer
Staaten gibt das zuständige Konsulat Aus-kunft. Dabei wird
davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden
und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit,
Staatenlosigkeit) vorliegen. Der Kunde hat dies Peter-Reisen-Coburg
bei Vertragsabschluss selbstständig anzuzeigen.
14.2.)
Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen
der behördlich notwen-digen Reisedokumente, eventuell erforderliche
Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften.
Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen,
z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten.
Dies gilt nicht, wenn Peter-Reisen-Coburg schuldhaft nicht, unzureichend
oder falsch informiert hat,
14.3.)
Peter-Reisen-Coburg haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung
und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische
Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat,
es sei denn, dass Peter-Reisen-Coburg eigene Pflichten schulhaft
verletzt hat.
15.
Rechtswahl und Gerichtsstand
15.1.)
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Peter-Reisen-Coburg
findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt
auch für das gesamte Rechtsverhält-nis.
15.2.)
Soweit bei Klagen des Kunden gegen Peter-Reisen-Coburg im Ausland
für die Haf-tung von Peter-Reisen-Coburg dem Grunde nach nicht
deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen,
insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von An-sprüchen
des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
15.3.)
Der Kunde kann Peter-Reisen-Coburg - soweit rechtlich zulässig
- nur an deren Sitz in Coburg verklagen.
15.4.)
Für Klagen von Peter-Reisen-Coburg gegen den Kunden ist der
Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden
bzw. Vertragspartnern des Reisevertrages, die Kauf-leute, juristische
Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen
sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im
Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt
im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand
der Sitz von Peter-Reisen-Coburg vereinbart.
15.5.)
Die vorstehenden Bedingungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den
Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat
der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger
sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen
Vorschriften.